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Abendliche Protestdemonstration gegen die Wahl von Egon Krenz zum Staatsratsvorsitzenden vor dem Staatsratsgebäude.

Menschenrechte in der DDR

Auch in der DDR-Verfassung fanden sich etliche Grundsätze, die Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Im sozialistischen Alltag galten diese Rechte vor allem unter dem Vorbehalt, dass sie auf Linie der alleinregierenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lagen. Dieser Grundsatz bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei.

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) ein besonderes Dokument: Die UN-Menschenrechts-Charta, bekannt als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Ein Jahr später erhielt die Deutsche Demokratische Republik (DDR) - zu dem Zeitpunkt wie die Bundesrepublik kein Mitglied der UN - ihre erste Verfassung. Diese Verfassung orientierte sich an der Weimarer Reichsverfassung und sollte die DDR wie einen demokratischen, parlamentarischen und föderalen Rechtsstaat aussehen lassen. Auch viele der Bestimmungen der U.N. Menschenrechts-Charta fanden auf dem Papier der DDR-Verfassung Widerhall.

In der Realität war der stalinistisch geprägte Osten Deutschlands in den 1950er Jahren weit vom Wortlaut der Verfassung entfernt. Walter Ulbricht, erster Generalsekretär der SED und erster Sekretär des Zentralkomitees sowie Staatsoberhaupt ab 1960, wird oft zitiert mit dem Satz: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Damit hatte er die Kluft zwischen Verfassung und Realität gut beschrieben.

1968 wurden die Menschen in der DDR zu einem Referendum über eine umfassend überarbeitete neue DDR-Verfassung organisiert. In dieser Verfassung wurde die führende Rolle der Partei festgeschrieben und das Recht auf freie Wahlen damit grundsätzlich abgeschafft. Im Vergleich zur Vorgänger-Verfassung war sie nun auch auf dem Papier weiter von den internationalen Menschenrechtsstandards entfernt.

Gleichzeitig ließen sich aber auch Grundsätze finden, die den Bürgern grundlegende Menschenrechte garantierten. Darunter fielen etwa das Recht auf Würde und Freiheit der Persönlichkeit, die Gewissensfreiheit, das Recht auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitgestaltung. Auch ein Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sah die zweite Verfassung der DDR vor.

Im sozialistische Alltag jedoch galten diese unveräußerlichen Rechte nur unter dem Vorbehalt, dass sie den Alleinregierungsanspruch der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) nicht in Frage stellten. Dieser Vorbehalt bestimmte auch die Arbeit der DDR-Geheimpolizei, der Stasi. Die Wünsche und Vorgaben der Staatspartei SED und deren Machterhalt waren bei der täglichen Arbeit höher zu schätzen als die Einhaltung von Menschenrechten. Dabei war das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bei weitem nicht für alle Menschenrechtsverletzungen in der DDR verantwortlich. Als "Schild und Schwert" der Partei spielte es aber in vielen Fällen eine Schlüsselrolle.

Zur Durchsetzung des Parteiwillens brach die Geheimpolizei nicht nur die Bestimmungen der UN-Menschenrechts-Charta (AEMR), sondern auch die der Verfassung der DDR. Doch den Menschen ihre Rechte auf Dauer vorzuenthalten oder zu beschneiden, führte über die Jahrzehnte ihrer Existenz immer wieder zu Krisensituationen in der DDR.

Der Druck wuchs vor allem ab Mitte der 1970er Jahre wieder an. Im September 1973 wurden die DDR und die Bundesrepublik als 133. und 134. Mitglied in die UN aufgenommen. Gleichzeitig beteiligte sich die DDR an dem Prozess der Entspannung in Europa durch Teilnahme an den langjährigen Verhandlungen in der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Bei der Abschluss-Konferenz in Helsinki am 1.August 1975 verpflichteten sich die Teilnehmer-Staaten, durch Unterzeichnung der Schlussakte, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Ländern zu gewährleisten.

Dies stellte die DDR-Regierung vor ein Problem. Nach außen wollte sie internationale Anerkennung als gleichberechtigter Staat eines internationalen Abkommens. Nach innen aber stellte die Einhaltung dieses Abkommens, die umfassende Gewährung von Menschenrechten, eine Gefahr für den Machterhalt der SED dar. So glaubte man, das eine im Ausland versprechen zu können, ohne es tatsächlich im Inland einlösen zu müssen. Das Politbüro der SED sah ergo keine Veranlassung, das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis in der DDR den Erfordernissen der Schlussakte von Helsinki anzupassen.

Viele DDR-Bürger aber hofften auf eine Liberalisierung in der Politik und nahmen ihre Regierung, die sich ja auf internationalem Parkett zu den individuellen Rechten bekannt hatte, beim Wort. Doch viele merkten schnell, dass sie damit zu Verfolgten des Regimes wurden. Weil die SED-Regierung also die KSZE-Verpflichtungen nicht wirklich ernst nahm, kritisierten internationale Menschenrechtsorganisationen und der UN-Menschenrechtsausschuss die DDR wiederholt wegen der Verletzung der Bestimmungen.

Die DDR-Führung und damit auch die Staatssicherheit reagierten mit einer Zeigefinger-Strategie. Sie prangerten westliche Menschenrechtsverletzungen an, während sie die eigenen Bürgerinnen und Bürger verfolgten, die sich dennoch trauten, ihre Rechte einzufordern. Die erstarkende Menschenrechtsbewegung  versuchte die SED hingegen vor allem international mit einer eigenen Interpretation zu besänftigen.

Die Regierenden machten sich dabei die von der UN 1966 verabschiedeten beiden Pakte zu den Menschenrechten zunutze. Sie behaupteten, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte (UN-Sozialpakt / ICSECR) seien in Ostdeutschland wesentlich besser verwirklicht als in der westlichen Welt und ignorierten wohlfeil die Unteilbarkeit aller Rechte, indem sie die Unterdrückung der zivilen und politischen Rechte aus dem parallelen UN-Zivilpakt (ICCPR) im Lande nicht thematisierten.

Parallel dazu perfektionierte das Ministerium für Staatssicherheit im Auftrag der SED die Überwachung der eigenen Bürger immer weiter. Es verfolgte jede Art von Abweichung vom Geforderten als Angriff auf den Sozialismus. Die so erzeugte Furcht in der Bevölkerung war wiederum Teil des Kontrollsystems der Staatssicherheit.

Wie stark allerdings die Diskussion um die Menschenrechte die Machthaber unter Druck setzte, zeigte sich in den 1980er Jahren auch in den Versuchen des MfS, eine „Menschenrechtspolitik“ zu gestalten. In einer Schrift beschreibt die Stasi Hinweise aus westlichen Staaten auf die Verletzung grundlegender Rechte in der DDR als "Menschenrechtsdemagogie". Sie attackierte den Absender, um von der Botschaft abzulenken: "All die schönen Worte […] verlieren da, wo das Profitgesetz regiert, ihren Sinn und werden zu höhnenden Phrasen." In der Lesart des MfS wird dann auch die universelle Erklärung der Menschenrechte dem Diktat des Klassenkampfes unterworfen: "Darüber hinaus dient die Menschenrechtsdemagogie der eigenen Machterhaltung des Imperialismus. Es wird angestrebt, die Arbeiterbewegung in den kapitalistischen Ländern auf die bürgerliche Grundrechtskonzeption festzulegen, sie damit möglichst ideologisch dem Machtanspruch der Bourgeoisie zu unterwerfen und zugleich die Abschaffung des Sozialismus moralisch zu rechtfertigen."

Die Stasi versuchte den Menschenrechtsverletzungen in der DDR argumentativ zu begegnen, indem sie die Möglichkeit der Verwirklichung aller Rechte relativierte und sich damit selber einer Verpflichtung enthob: "Der Grad der Verwirklichung der verschiedenen Menschenrechte ist von inneren und äußeren Bedingungen abhängig, ist nicht statisch oder ein für allemal so oder so festgeschrieben."

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Was sie damit aber tatsächlich beschrieb, war die Ablehnung des universellen Gedankens. Eine Interpretation der Menschenrechte in einem für das System passenden Sinne funktioniert allerdings nicht. Menschenrechte sind unteilbar. Dafür gingen im Herbst 1989 die  Menschen in der DDR auf die Straße. In großen Massen-Demonstrationen forderten sie ihre Rechte ein und brachten damit das Machtmonopol der SED nach über 40 Jahren zu Fall.