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Stasi gegen Menschenrechte

Die Würde des Menschen

Mit Zersetzungsmaßnahmen wollte die Staatssicherheit "die Zersplitterung, Lähmung, Desorganisierung und Isolierung feindlich-negativer Kräfte" erreichen.

Das Recht auf Freie Wahlen

In der 40-jährigen Geschichte der DDR konnte es die SED nicht ein einziges Mal zulassen, die Bevölkerung frei wählen zu lassen. 

Das Recht auf Freizügigkeit

Gerade die Tatsache, dass es in der DDR keine Reisefreiheit gab, wurde eine wichtige Triebfeder der Friedlichen Revolution.

Das Recht auf Parteiengründung

Die DDR-Verfassung erlaubte die Gründung von Vereinigungen nur, wenn sie „den Sozialismus verwirklichen“ wollten.

Das Recht auf Versammlungsfreiheit

Hunderttausende friedliche Demonstranten forderten im Herbst 1989 ihre Versammlungsfreiheit ein - ein Recht, dass der Staat seinen Bürgern jahrzehntelang vorenthalten hatte.

Das Recht auf Meinungsfreiheit

Ein politischer Witz, ein zugespitzter Liedtext, kritische Bemerkungen über die Regierung auf dem Schulhof oder bei der Arbeit: Mit ihrer frei geäußerten eigenen Meinung brachten sich in der DDR viele Menschen in Gefahr. 

Das Recht auf Privatsphäre

Der Schutz der Privatsphäre ihrer Bürger hörte für die Regierenden in der DDR dort auf, wo sie ihre Macht bedroht sahen.

Das Recht auf Postgeheimnis

Im Alltag von DDR-Bürgerinnen und Bürgern waren beschädigte Briefe, verschwundene Postkarten oder verschollene Pakete keine Seltenheit, insbesondere wenn sie aus dem Westen kamen. 

Das Recht auf Gewissensfreiheit 

Eine Entscheidung für das Bekenntnis zu einer Religion war in der DDR gleichbedeutend mit einer umfassenden Ausgrenzung von beruflichen, schulischen und gesellschaftlichen Möglichkeiten.

Das Recht auf Selbstverwirklichung 

Die Abweichung von der Norm des "sozialistischen Menschen", dem klassenbewussten und überzeugten Sozialisten, war den Parteifunktionären verdächtig, weil potenziell nicht mehr kontrollierbar.