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Blick auf den Platz am Neptunbrunnen in Ost-Berlin. Auf dem Platz sieht man eine kleinere Ansammlung von Menschen. Das Bild wurde von einem Balkon aufgenommen. Auf dem Balkon steht ein Mann mit Kamera und filmt das Geschehen auf dem Platz.

Das Recht auf Versammlungsfreiheit

Hunderttausende friedliche Demonstranten forderten im Herbst 1989 ihre Versammlungsfreiheit ein - ein Recht, dass der Staat seinen Bürgern jahrzehntelang vorenthalten hatte.

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Art. 20

der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."

Das Recht auf öffentliche Demonstrationen ist wesentlicher Bestandteil der Versammlungsfreiheit. Die Regierung eines Landes ist verpflichtet, Versammlungen zu dulden und sie – in dem etwa öffentliche Plätze zur Verfügung gestellt werden – zu ermöglichen oder gegebenenfalls vor Gegendemonstranten zu schützen. Gewaltsame Demonstrationen beenden die Gewährleistung dieses Rechts.

Art. 28

der Verfassung der DDR garantiert: "Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln. Die Nutzung der materiellen Voraussetzungen zur ungehinderten Ausübung dieses Rechts, der Versammlungsgebäude, Straßen und Kundgebungsplätze, Druckereien und Nachrichtenmittel wird gewährleistet."

Auch die DDR gewährte in ihrer Verfassung dieses Recht. In der Praxis allerdings galt es nur für von der Partei genehmigte Versammlungen und Großdemonstrationen, etwa zum 1. Mai (Tag der Arbeit) oder 7. Oktober (Tag der Staatsgründung), bei denen die Teilnahme wiederum oft durch gesellschaftlichen Druck quasi verpflichtend war.

Hunderttausende friedliche Demonstranten gingen dann im Herbst 1989 auf die Straße und leiteten das Ende der DDR ein. Sie machten damit von ihrem grundlegenden Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch. Gleichzeitig forderten die Demonstranten auf ihren Protestmärschen genau dieses Recht ein, weil der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern jahrzehntelang vorenthalten hatte, sich wirklich frei zu versammeln.

Foto von einer erhöhten Position auf den Alexanderplatz in Berlin, der mit demonstrierenden Menschen gefüllt ist. Aus der Masse ragen mehrere Transparente hervor, die aber nicht zu entziffern sind.

Der 17. Juni 1953 als Fanal

In der DDR war den Menschen von Anfang an das Recht auf freie Versammlung verwehrt. Nicht zuletzt der Volksaufstand am 17. Juni 1953, bei dem eine Million Menschen in der gesamten DDR gegen das Regime protestierten, bestärkte die SED darin, das Demonstrationsrecht scharf zu kontrollieren. Dass das eigene Volk gegen die sozialistische Regierung auf die Straße gegangen war und dieser Aufstand des Volkes nur mit Hilfe sowjetischer Panzer niedergeschlagen werden konnte, sollte sich nie mehr wiederholen. (Mediathek: Sammlung zum Volksaufstand des 17. Juni 1953)
Dieses „Trauma“ führte auch zu einer klaren Aufgabenstellung an das Ministerium für Staatssicherheit: Jede Art von Versammlung, die sich der staatlichen Kontrolle entzog, galt es im Keim zu ersticken. Der Strafrechtskatalog bot der Stasi dafür ausreichend Spielraum, sei es mit dem Begriff des "verfassungsfeindlichen Zusammenschlusses" (§107 des Strafgesetzbuches der DDR) oder des "Zusammenschlusses zur Verfolgung gesetzeswidriger Ziele" (§218).

Versammlungen und Demonstrationen blieben auf systemkonforme Kundgebungen begrenzt, die von der Partei oder anderen Regimeorganisationen inszeniert wurden und bei denen eine Teilnahme von der DDR-Bevölkerung erwartet wurde. Vor allem der 1. Mai und der 7. Oktober waren alljährliche Rituale zur Huldigung der Partei- und Staatsführung, an denen sich dennoch Millionen Menschen beteiligten.

Erich Mielke mit sowjetischen Generalen auf der Bühne bei der Parade zum 1. Mai 1987.

Die einzigen nicht direkt von der SED gesteuerten Organisationen in der DDR waren die Kirchen. Insbesondere die protestantische Kirche bot so auch politisch alternativen Gruppen eine Schutzzone, in dem sich Gleichgesinnte in den Räumen der Kirche versammeln konnten.

Aus Sicht des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) handelte es sich dabei um Treffen von "feindlich-negativen Kräften", die es zu bekämpfen galt. Aufgabe der Geheimpolizei war es, solche Zusammenkünfte unter die Lupe zu nehmen. Spitzel und Offiziere gaben Einschätzungen und Berichte dazu ab und leiteten gegebenenfalls Maßnahmen zur Unterbindung solcher Aktivitäten ein. Wenn nötig, löste die Stasi diese Versammlungen im privaten Raum auch mit Gewalt auf. Dabei stand sie in engem Kontakt mit anderen staatlichen Institutionen, beispielsweise der Volkspolizei.

 

Die Hauptabteilung (HA) XX des MfS war hauptverantwortlich für die Bekämpfung der Opposition. Zu ihren Aufgaben gehörte auch die Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Demonstrationen, Versammlungen und Vereinigungen. Sie arbeitete eng mit anderen Abteilungen zusammen, zum Beispiel mit der Hauptabteilung VIII. Deren Aufgabe war es, operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen. Im Auftrag der HA XX setzte die Abteilung 12 der Hauptabteilung VIII Beobachter ein, um "operativ interessierende Personen" zu beschatten.

"Zielpersonen" wurden über einen festgelegten Zeitraum beobachtet, um Hinweise auf ihren Charakter, ihre Aufenthaltsorte, Verbindungen, ihre Arbeitsstelle, Lebensgewohnheiten und Hobbys zu erhalten. Die Auftraggeber erhofften sich von den Beobachtungen weiterführende Berichte oder Belege für strafbare Handlungen, zum Beispiel Nachweise über einen "verfassungsfeindlichen Zusammenschluss" (§107). Die in diese Zusammenhänge eingeschleusten Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) wurden angewiesen, bei "Gefahr im Verzug" einzuschreiten. Sie kontrollierten Ausweise, stellten Beweismittel sicher und nahmen "Provokateure" vorläufig fest.

 

Das Bild zeigt mehrere Menschen auf dem Alexanderplatz in Berlin. Rund um die Aufnahme ist ein kreisrunder, Schatten zu sehen. Vermutlich wurde das Foto aus einer präparierten Tasche oder einem anderen Gegenstand durch ein Loch heraus aufgenommen. Die Perspektive liegt nahezu auf Bodenhöhe. Im Zentrum stehen drei Männer. Einer von ihnen spielt Gitarre. Vor ihnen steht ein Kind. Rund um sie herum sind weitere Personen zu sehen.

Missachtung der negativen Versammlungsfreiheit

In der DDR hatten staatliche Parteien und Verbände die gesamte Gesellschaft durchorganisiert. Egal ob Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB), Freie Deutsche Jugend (FDJ), Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD), Kulturbund oder Gesellschaft für Sport und Technik (GST): Die DDR war durchzogen von einem System der Massenorganisationen, die der Staatspartei SED untergeordnet waren. Durch sie sollten möglichst große Teile der Bevölkerung beeinflusst und kontrolliert werden.

Die Mitgliedschaft in den Massenorganisationen war zwar grundsätzlich freiwillig, jedoch bildete sie eine wichtige Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Schon allein deshalb traten viele Bürgerinnen und Bürger in der DDR diesen Vereinigungen bei.

Umso auffälliger war es, wenn sich Menschen bewusst gegen die Mitgliedschaft in den Massenorganisationen entschieden. Wer sich diesen Kontrollinstrumenten entzog, machte sich verdächtig und geriet so unter Umständen ins Visier der Stasi. Selbst wenn die Beobachtung keine weiteren Beweise für regimekritisches Handeln hervorbrachte, mussten die Betroffenen mit Verleumdungen und Erniedrigungen durch das MfS rechnen. Jeder, der sich dem staatlichen Zugriff entzog, selbst ohne aktiv gegen den Staat zu handeln, konnte in seinem Umfeld eine nicht gewünschte Wirkung erzielen. Daher sollte solches Handeln selbst auf niedrigem Niveau bestraft werden, um andere davon abzuhalten.

 

Kontrolle und Repression

Durch ein dichtes Netz an Zuträgern gelang es der Stasi lange Zeit, Versammlungen und auch Vereinigungen kritischer Zeitgenossen zu kontrollieren. Die Geheimpolizei schleuste Spitzel in solche Gruppen ein. Durch die daraus gewonnenen Informationen konnten die "Rädelsführer" ausfindig gemacht werden. Die Stasi leitete Zersetzungsmaßnahmen gegen sie ein, verhängte Ordnungsstrafen und versuchte sie zu isolieren.

Dieses Vorgehen lässt sich am Beispiel des Weimarer Montagskreises nachvollziehen. In den frühen 80er Jahren trafen sich Jugendliche in einer kirchlichen Friedensgruppe in Weimar. Sie diskutierten über Umweltschutz und Friedensarbeit und erklärten sich solidarisch mit sechs weiteren Jugendlichen, die im Jahr zuvor aufgrund von Friedenslosungen, die sie an Hauswände gemalt hatten, ins Gefängnis gekommen waren.

Die Stasi ermittelte daraufhin gegen die Mitglieder des Montagskreises wegen "staatsfeindlicher Hetze" und "staatsfeindlichen Verbindungen". Ziel war die "Liquidierung des sogenannten Montagskreises als Sammelbecken oppositioneller Kräfte". Anderthalb Jahre später verhaftete das MfS die vier "Initiatoren" und verkündete die Zerschlagung des Montagskreises.

 

Auf dem Schwarz-Weiß-Bild sieht man den Festumzug angeführt von Soldaten und der SED-Spitze um Generalsekretär Erich Honecker auf der Höhe der Neuen Wache in Berlin-Mitte.

Selbst bei den offiziellen Versammlungen und Großveranstaltungen der SED war die Stasi involviert. Nichts sollte den schönen Schein des begeisterten Volkes trüben. Bereits im Vorfeld kontrollierte die Stasi Zufahrtswege, verwies mögliche problematische Personen aus der Hauptstadt Ost-Berlin oder verhaftete sie.

Am 17. Januar 1988 beispielsweise beabsichtigten auch Angehörige unabhängiger Menschenrechtsgruppen an der offiziellen Gedenkveranstaltung zum 69. Jahrestag der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg teilzunehmen.

Die Stasi zwang die zuvor ermittelten "Störenfriede", ihr Fernbleiben an der offiziellen Demonstration mit Mitgliedern der Partei- und Staatsführung schriftlich zuzusichern. Viele wurden in ihren Wohnungen festgehalten oder auf dem Weg zum Treffpunkt abgefangen. Insgesamt nahm die Stasi in Zusammenarbeit mit der Volkspolizei über hundert "freie" Demonstranten fest. Das harte Durchgreifen machte jedoch die Demonstrierenden erst recht bekannt und führte zu neuen Protestwellen und Solidarisierungskampagnen.

 

Demonstrationen und Friedliche Revolution

Die Massenproteste der Friedens- und Menschenrechtsbewegung im Herbst 1989 wurden schließlich zu einem enormen Problem für die Sicherheitsorgane. Der Stasi gelang es zunehmend weniger, die Demonstrationen im Keim zu ersticken. Auch Drohungen, mit aller Härte gegen Versammlungen und Vereinigungen vorzugehen, erzielten nicht die gewünschte Wirkung. Erfuhr die Stasi durch den Einsatz Inoffizieller Mitarbeiter (IM) von bevorstehenden Demonstrationen oder Vereinigungen, versuchte sie schon Tage vorher, Maßnahmen zu ihrer Verhinderung zu ergreifen. Wenn ihr dies nicht gelang, wurde sie während der Aktion aktiv.

So zum Beispiel am 7. September 1989 auf dem Berliner Alexanderplatz. Seit dem Mai des Jahres waren zu jedem 7. des Monats einige mutige Menschen auf den Alex gekommen, um gegen die gefälschten Kommunalwahlen vom Mai des Jahres zu protestieren. Mitarbeiter der Stasi mischten sich in zivil unter die Teilnehmenden. Ihre Aufgabe war es, zu beobachten und dokumentieren. Mit Fotoapparaten und Videokameras nahmen sie das Geschehen auf. Sie notierten die Personalien derjenigen, die sich in besonderer Weise auffällig verhielten. Wenn möglich ohne großes Aufsehen zu erregen, verhaftete die Stasi Demonstranten und führte sie zu Vernehmungen ab. Ziel war es, herauszufinden, wer hinter den Versammlungen steckte und für die Organisation und Durchführung verantwortlich war.

 

Angebote des Stasi-Unterlagen-Archivs

 

Beispiele aus den Stasi-Unterlagen

Friedenskreis Pankow (OV "Virus")

Am 24. Oktober 1981 lud Hans-Jürgen Misselwitz im Rahmen des Gemeindetages der Kirchengemeinde Alt-Pankow zum Thema "Gegen Todsicherheit - Für den Frieden" zur Gründung eines Friedenskreises ein. Rasch entstand eine arbeitsfähige Gruppe mit einem Kern von etwa 30 Aktiven, dem so genannten Friedenskreis Pankow. Nach seiner Gründung bildeten sich Gruppen, die ständig oder zeitweilig zu bestimmten Themen arbeiteten, zum Beispiel "Argumente für den Frieden", "Kindererziehung", "Gewaltfreies Training", "Ökologie und Rüstung" und der Frauenbibelkreis.

Obwohl der Pankower Friedenskreis grundsätzlich offen und nicht im Geheimen arbeitete, wurde er im September 1982 im Operativen Vorgang "Virus" von der Stasi erfasst. Mehrere IM berichteten über den Friedenskreis. Zu den zahlreichen Schikanen zählten ab 1983 eine sonst nur selten angewendete Zersetzungsmethode: Bis zu 30 MfS-Studenten und ausgewählte SED-Genossen nahmen regelmäßig an den Treffen teil. Diese störten offen und versuchten, eine inhaltliche Arbeit zu verhindern. Im Frühjahr 1989 wurde die Bearbeitung des Friedenskreises Pankow wegen "mangelnder operativer Relevanz" eingestellt. Die aktivsten Mitglieder brachten sich im Herbst 1989 in verschiedenen anderen Vereinigungen der Bürgerbewegung ein.

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Die Stasi gegen die "Freiheit der Andersdenkenden"

Jedes Jahr inszenierte die DDR-Führung Mitte Januar die "Kampfdemonstration zu Ehren von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg" in Ost-Berlin anlässlich des Jahrestages ihrer Ermordung am 15. Januar 1919. Traditionell nahmen an dieser Veranstaltung Partei- und Staatsführung teil.

Am 17. Januar 1988 planten auch Angehörige unabhängiger Menschenrechtsgruppen und Ausreisewillige an der Demonstration teilzunehmen. Mit Transparenten mit Rosa-Luxemburg-Zitaten wollten sie die "Freiheit der Andersdenkenden" einfordern und auf ihre Situation aufmerksam machen. Besonders aktive Ausreisewillige waren in der Arbeitsgruppe "Staatsbürgerschaftsrecht der DDR" organisiert. Ihr Vorhaben war der Stasi frühzeitig bekannt, die daraufhin Maßnahmen zur Absicherung der Kampfdemonstration ergriff.

Maßnahmen der Stasi im Vorfeld der Rosa-Luxemburg-Demonstration gegen die "Arbeitsgruppe Staatsbürgerschaftsrecht"

Maßnahmeplan zur Verhinderung provokativer feindlicher Aktivitäten anlässlich der Rosa-Luxemburg-Demonstration vom 15. Januar 1988

Die Stasi nötige hunderte Personen, ihr Fernbleiben von der Gedenkveranstaltung schriftlich zuzusichern. Viele wurden in ihren Wohnungen festgehalten oder auf dem Weg zum Treffpunkt abgefangen. Dutzende Ausreisewillige wurden, zum Teil noch vor der Veranstaltung, innerhalb von 24 Stunden in den Westen abgeschoben.

 

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Die Staatssicherheitsorgane nahmen insgesamt über hundert Gegendemonstranten fest, gegen die später der Vorwurf "landesverräterischer Beziehungen zu geheimdienstlich gesteuerten Kreisen in Westberlin" erhoben wurde. Dieses Vorgehen dokumentiert das folgende Schreiben der Stasi.

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Einsatz der Stasi auf dem Alexanderplatz am 7. September 1989

7. September 1989 – Auf dem Berliner Alexanderplatz haben sich Bürgerrechtler zum Protest gegen die Wahlfälschungen in der DDR verabredet. Die Stasi hat den Platz abgeschirmt und nimmt rabiat alle Menschen fest, die so aussehen, als wollten sie demonstrieren oder Proteste fotografieren. Die Presse wird ferngehalten und des Platzes verwiesen.

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Demonstration auf dem Alexanderplatz in Berlin am 4. November 1989

Die Demonstration am 4. November 1989 in Berlin war die größte ihrer Art während der Herbstrevolution. Lange war unklar, ob sie überhaupt genehmigt werden sollte. Aufgabe der Staatssicherheit war es zu verhindern, dass etwas aus dem Ruder läuft. Die Stasi dokumentierte akribisch den Ablauf der Versammlung und fotografierte die Losungen der Demonstranten auf Plakaten und Transparenten.

Das folgende Dokument zeigt darüber hinaus, welche Aufgaben der Staatssicherheitsdienst bei Versammlungen dieser Art zu bewältigen hatte.

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