Die DDR-Verfassung erlaubte die Gründung von Vereinigungen nur, wenn sie "den Sozialismus verwirklichen" wollten.
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Art. 20
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."
Zu Vereinigungen gehören Gewerkschaften, Vereine, aber auch Parteien. Weiteres wird über die Verfassung jedes Staates geregelt. In der Bundesrepublik gibt es keine weiteren Hürden für die Gründung einer Partei. Das Parteiengesetz legt allein als Formalia fest: Die Organisationsstrukturen einer Partei müssen demokratisch sein, ihre Finanzen müssen offen gelegt werden.
In der DDR wurde eine absolute Teilhabe der Menschen an den politischen Prozessen des Staates behauptet. "Arbeite mit, plane mit, regiere mit!" war ein Grundsatz, den die DDR in Artikel 21 ihrer Verfassung festschrieb. Demnach hatte jede Bürgerin und jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik "… das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates mitzugestalten.“ Dieser Einladung zur Teilhabe stand jedoch die Tatsache entgegen, dass sich die SED mit der Überarbeitung der Verfassung 1968 quasi gleichsam zum integralen Bestandteil des Staatengebildes DDR erklärt hatte. Insofern kollidierten die Rechte, die sich aus Artikel 20 der Menschenrechtserklärung ableiten, mit der DDR-Verfassung.
Art. 29
der Verfassung der DDR garantiert: "Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik haben das Recht auf Vereinigung, um durch gemeinsames Handeln in politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen."
Diese in Artikel 29 erlaubten Vereinigungen konnten immer nur dann den Zielen der DDR-Verfassung genügen, wenn sie „den Sozialismus verwirklichen“ wollten, weil dies als Grundzweck der DDR in Artikel 1 festgelegt war. Wer also andere Gesellschaftsvorstellungen artikulieren wollte und so auch andere Parteien gründen wollte, die sich anderen als den Zielen der sozialistischen Einheitspartei verpflichtet fühlten, verstoß damit automatisch gegen die Verfassung. So war die unangefochtene Vormachtstellung der sozialistischen Gesellschaft gesichert, einem demokratischen Diskurs anderer Vorstellungen musste sie sich nicht stellen.
Ein-Parteien-Staat
Noch vor der Gründung der DDR waren Kommunisten und Sozialdemokraten 1946 in der Sozialistischen Einheitspartei (SED) zwangsvereinigt worden. Andere Parteien existierten nur im Rahmen eines von der SED gesteuerten Parteienblocks, der Nationalen Front. Sie stellten damit für die Staatspartei keine Konkurrenz dar und unterstützten im Wesentlichen das Parteiprogramm der SED. Für Ämter nominiert werden konnte nur, wen Parteileitung und Staatssicherheit für politisch zuverlässig hielten. Wer in jenen Jahren dennoch an eigenen Parteien, die sich der Kontrolle der SED entziehen wollten, festhielt, wurde verfolgt, verhaftet und auch zum Tode verurteilt. Stellvertretend dafür steht Arno Esch, ein junger Liberaler aus Rostock, der 1949 verhaftet und 1951 in Moskau hingerichtet wurde.
Erst zum Ende der DDR, im Herbst 1989, wagten Bürgerrechtler die Gründung neuer Parteien und Gruppierungen. Initiativgruppen hatten dies heimlich seit dem Frühsommer vorbereitet. Bis dahin waren die Aufgaben der Stasi weitgehend darauf beschränkt, mögliche Quertreiber in der Partei zu isolieren oder auch zu verfolgen. Prominente Beispiele dafür liefern Walter Janka und Robert Havemann, überzeugte Kommunisten, die den Zielen einer sozialistischen Gesellschaft im Sinne der Vorgaben der SED nicht mehr folgen wollten. Mit besonderer Härte gingen SED und Stasi gegen die Kritiker und Reformer aus den eigenen Reihen vor. Janka landete in Haft, Havemann wurde jahrelang unter Hausarrest gestellt. Ihr Recht, sich von einer Vereinigung und ihren Vorgaben zu trennen, wurde hart bestraft.
Parteiengründungen in der Friedlichen Revolution
Erst im Jahr 1989 kam es in der DDR wieder zu Versuchen eine Partei zu gründen. Am 9. und 10. September 1989 formierten in Grünheide bei Berlin 30 Personen das Neue Forum als "politische Plattform“. Sie veröffentlichten einen Aufruf unter der Überschrift "Die Zeit ist reif – Aufbruch 89". Bis Ende 1989 unterschrieben rund 200.000 DDR-Bürgerinnen und -Bürger den Gründungsaufruf dieser DDR-weiten Initiative.
Doch das Innenministerium untersagte die Zulassung der Bürgerbewegung als Vereinigung: "Ziele und Anliegen der beantragten Vereinigung widersprechen der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und stellen eine staatsfeindliche Plattform dar." Die Stasi setzte in der Folge Spitzel auf Mitglieder und Sympathisanten an, fing Teilnehmende von Initiativ-Treffen ab und lud sie zu Verhören vor. Sie wurden belehrt sich strafbar zu machen, sollten sie weitere Personen für das Neue Forum werben.
Als am 7. Oktober 1989, dem 40. Jahrestag der DDR, 43 DDR-Oppositionelle in einem Pfarrhaus im brandenburgischen Schwante im Kreis Oranienburg die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründeten, war die Staatssicherheit durch einen IM im Kreis der Gründungsmitglieder vertreten.
Die zuständige Stasi-Hauptabteilung XX war bereits am 1. August 1989 in den Besitz des ersten Parteikonzepts gekommen. IM "Maximilian" hatte den Programmentwurf übergeben und die beiden Verfasser damit verraten. Durch ihn bekam die Stasi jeden weiteren Schritt der Initiative mit. IM "Maximilian" war der in der DDR-Opposition gut vernetzte Ibrahim Böhme, der es sogar schaffte, erster SDP-Geschäftsführer und wenig später Parteichef zu werden.
Auch die SDP-Gründungserklärung leitete er sofort weiter und ermöglichte es dem MfS frühzeitig, eine "Strafrechtliche Einschätzung zum Aufruf der Initiativgruppe Sozialdemokratische Partei in der DDR" zu verfassen. Laut MfS greife die SDP "die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der DDR" an, ihre Gründung sei damit strafbar. Als Ordnungsstrafen für eine Weitergabe des Gründungsaufrufs wurden 500 bis 1.000 Mark festgelegt.
Die "politisch-operative Zurückdrängung und operative Kontrolle" solcher Bündnisse setzte sich die Stasi-Hauptabteilung XX als Ziel. Vor Treffen in Kirchen übten ihre Mitarbeiter "disziplinierend" Druck auf die Kirchenleitungen aus. Als sich dennoch am 1. Oktober 1989 unter Leitung des Pfarrers Reiner Eppelmann in einer Ost-Berliner Privatwohnung eine weitere "DDR-weite Sammlungsbewegung" mit dem Namen "Demokratischer Aufbruch" treffen wollte, ging die Stasi offensiv dagegen vor. Sie setzte nicht nur auf die passive "Beobachtung von Personen", sondern auch auf die aktive "Zurückweisung" und "Blockierung von Trefforten".
Gezielte Unterwanderung
In den Jahren zuvor war die Stasi ähnlich gegen Gruppen wie die "Initiative für Frieden- und Menschenrechte" sowie gegen Umweltschutzinitiativen vorgegangen. Um solche Gruppierungen der politischen Untergrundtätigkeit – im Stasi-Jargon "PUT" - zurückzudrängen, bemühte sich die DDR-Geheimpolizei vorrangig darum, sie zu behindern und einzuschüchtern. Zur so genannten "Zersetzung" dieser Gruppen gehörte die gezielte Rufschädigung der Initiatorinnen und Initiatoren. Zugleich versuchte das MfS, Spitzel in den neuen Vereinigungen zu gewinnen.
Das war auch bei den Parteiengründungen im Herbst 1989 der Fall. Nicht nur mit Ibrahim Böhme in der SDP, sondern auch in der Vereinigung "Demokratischen Aufbruch" schaffte es die Stasi, von Anbeginn mit Wolfgang Schnur als IM in den Führungszirkel einzudringen. So konnte das MfS die neue Opposition unter Kontrolle behalten.
Aufdecken, Zurückdrängen, Verhindern - das waren die Ziele des MfS bei der Bekämpfung der politischen Opposition, dazu gehörte auch die Überwachung von Gründerinnen und Gründer neuer Parteien im Jahr 1989.
Im Staatssicherheitsapparat sorgte seit 1950 die Abteilung VI für die Überwachung der damals noch bestehenden Parteien und die Abteilung V für die Überwachung "feindlich-negativer Kräfte". Das war im Stasi-Jargon die Opposition. Daraus bildete sich 1953 die Hauptabteilung V zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung "politisch-ideologischer Diversion" (PID) und "politischer Untergrundtätigkeit" (PUT). 1964 wurde daraus die Hauptabteilung XX geformt, sie war zuständig für die Kontrolle von Staatsapparat, Kultur, Kirchen und den politischen Untergrund. Dies waren aus Sicht der Stasi die Keimzellen der politischen Opposition, die es zu unterwandern, entschärfen und "zersetzen" galt.
Zur Beobachtung und Ermittlung wurde die Hauptabteilung VIII (HA VIII) hinzugezogen. Wichtige Erkenntnisse wurden umgehend dem Büro des Ministers für Staatssicherheit gemeldet. 1989 erfolgte dies in ständig aktualisierten Lagefilmen der jeweiligen Einsatzstäbe und in zusammenfassenden Berichten für das SED-Politbüro.
Um sich Rechtspositionen zu erarbeiten, wurde die Hauptabteilung IX herangezogen. Deren Abteilung 2 verfasste beispielsweise auf Bitten der Hauptabteilung XX/9 am 12. Oktober 1989 eine "Rechtliche Stellungnahme" über Statut und Gründungsurkunde der neu gegründeten SDP. Es wurde versucht, ihr darin "Verfassungsfeindlichkeit" nachzuweisen, damit ihre Gründer nach Paragraf 107 des DDR-Strafgesetzbuchs verfolgt werden konnten. Der Gesetzes-Paragraf sah für "staatsfeindliche Gruppenbildung" bis zu 12 Jahre Haft vor.
Diese Einschätzung der Verfassungswidrigkeit schlug sich am 23. Oktober 1989 auch in einer "Vorlage für das Politbüro des ZK der SED" nieder, gemeinsam vorgelegt von Stasi-Chef Erich Mielke und dem Innenminister und Polizeichef der DDR, Friedrich Dickel. Die SDP sei eine "zweifelsfrei verfassungswidrige und antisozialistische Organisation", heißt es darin. Ihr Inhalt richte sich "gegen die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse, die in Artikel 1 der Verfassung postuliert ist".
Mitgestaltungsrechte hätten DDR-Bürger stattdessen in der Nationalen Front als "Bündnis aller Kräfte des Volkes". Außerdem böten in der DDR "über 200 Organisationen, Verbände, Vereinigungen, Komitees und Ligen den Bürgerinnen und Bürgern umfassende gesellschaftliche Betätigungsfelder". Für eine SDP gebe es daher keinen Bedarf.
Somit blieb auch das Werben für eine solche Oppositionspartei verboten, denn deren Inhalte würden "eine dauerhafte und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen", formulierte die Staatssicherheit.
Verhinderung von Öffentlichkeitswirksamkeit
Ähnlich streng war der Umgang mit dem Bürgerbündnis "Neues Forum". Zielstellung des MfS war nicht nur die Informationsgewinnung über die im September 1989 ins Leben gerufene "Bürgerplattform", sondern auch die Verhinderung der Informationsverbreitung über solche geplanten Bündnisse. Als etwa am 21. September 1989 in einem Cottbusser Jugendclub eine Veranstaltungseinladung über das Forum ausgehängt worden war, dauerte deren Entfernung nicht lange. Zufrieden wurde notiert: "Es kann eingeschätzt werden, dass das Plakat keine Öffentlichkeitswirksamkeit hatte" (BStU, MfS, HA XX/AKG 5622, Bl. 139 ff.).
Ähnliche Erfolge wurden aus weiteren Orten gemeldet: In Jena beispielsweise wurde am Vortag durch die Volkspolizei das Fahrzeug eines observierten Bürgerrechtlers gezielt kontrolliert. Dabei, so meldete das örtliche MfS stolz, wurden "25 Exemplare des Aufrufes des 'Neuen Forums' festgestellt und eingezogen".
Zu allen Terminen, von denen das MfS erfuhr, wurden Massnahmepläne konzipiert und eingeteilt, wer für "Operative Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen" zuständig war. Bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des Neuen Forums wurde dabei auch auf ideologisches Gegenhalten durch Parteimitglieder und Parteischüler gesetzt. "Kräfte unter Führung der Partei durch die BV Halle" sollen beispielsweise am 31. Oktober 1989 Demonstranten im Anschluss an "Erneuerungsgottesdienste" in der Schloss- und Stadtkirche entgegentreten.
In Frankfurt (Oder) war am 1. November 1989 ebenfalls eine Demonstration des Neuen Forums geplant. Auch dort vermerkte das MfS: "Vorbereitung eines Sicherungseinsatzes gesellschaftlicher Kräfte unter Führung der Partei".
In Erfurt sollte am 21. September 1989 in der Wohnung eines Bürgerrechtlers eine Ortsgruppe des Neuen Forums gegründet werden. Doch durch eingeschleuste IMs gelang es, Zweifel zu säen und die Anwesenden zu verunsichern. "Durch operative Einflussnahme" sei es gelungen, die Gründungsversammlung "zu einer Diskussion über zu erwartende strafrechtliche Sanktionen umzufunktionieren", meldete das MfS mit Genugtuung.
Ablehnung als "staatsfeindliche Plattform"
Die DDR-Nachrichtenagentur ADN verkündete wenige Wochen nach Gründung des "Neuen Forums" die offizielle Reaktion des DDR-Innenministeriums auf den Zulassungsantrag zur "Bildung einer Vereinigung Neues Forum": Diese stelle eine "staatsfeindliche Plattform" dar. Die gestartete Unterschriftensammlung sei "nicht genehmigt und folglich illegal". Das MfS schlug vor, weiteren Antragstellern mitzuteilen, dass für eine solche Gründung "keine gesellschaftliche Notwendigkeit" bestehe und für weitere Gründungshandlungen "die in den entsprechenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Konsequenzen zur Anwendung kommen."
Doch viele Antragsteller legten Widerspruch ein oder verfassten Eingaben, eine davon reichte der damalige Anwalt Bärbel Bohleys, Gregor Gysi, ein. Die Abteilung ZAIG (Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe) des MfS sammelte nun die Formulierungsvorschläge, wie den bis dahin verzeichneten 44 Antragstellern und vier Eingabe-Absendern geantwortet werden sollte.
In der Antwort an Gregor Gysi heißt es unter anderem, dass die Bestätigung einer Anmeldung schon deshalb zu verweigern sei, da "die Verfasser des Aufrufs behaupten, dass sie einen 'Staat von Spitzeln und Bütteln' ertragen müssen". Damit werde "die sozialistische Staats- und Rechtsordnung diffamiert". Eine Vereinigung, die eine derartige Position vertrete, "widerspricht den Grundsätzen und Zielen der Verfassung [...]".
In enger Abstimmung von MfS und Ministerium des Innern der DDR wurden im Herbst 1989 Begründungen entwickelt, um neugegründete Parteien und Bürgerbündnisse abzulehnen. Beispielsweise wurde dem Neuen Forum die Zulassung verweigert, weil es sich gegen einen Staat aus Spitzeln und Bütteln ausgesprochen habe. Das sei eine Herabwürdigung der DDR.
In einem internen Propagandamaterial setzt sich der Autor dieser Schrift mit der "antisozialistischen und konterrevolutionären Programmatik" des Neuen Forums auseinander. Durch die Arbeit des Neuen Forums werde der "sozialistische Staat der Arbeiter und Bauern unerträglich diffamiert":
In einem Betrieb in Berlin-Lichtenberg wird ein Computertechniker von seinem Vorgesetzten erwischt, als er Aufrufe des Neuen Forums kopiert. Sofort wird die Polizei alarmiert, die sich mit dem MfS in Verbindung setzt, um den Mann zu durchleuchten.
Im Herbst 1981 ketteten sich vier Bundesbürger auf dem Berliner Alexanderplatz an, um auf die Verhaftung einiger Gesinnungsgenossen aufmerksam zu machen. Zuvor hatte die Stasi die sogenannte KPD/ML "Sektion DDR", eine kleine maoistische Parteiorganisation innerhalb der DDR, zerschlagen. Deren Mitglieder standen in Opposition zur SED und deren Ideologie und kämpften für eine "proletarische Revolution in ganz Deutschland". Angeleitet wurde diese ostdeutsche Parteiorganisation von der westdeutschen Parteizentrale der KPD/ML.
Die Sektion "DDR" kam nie über eine überschaubare Mitgliederzahl hinaus und beschränkte sich darauf, Propagandamaterial zu verbreiten. Dennoch wurde sie vom MfS als große Gefahr eingestuft. Die Geheimpolizei betrieb einen entsprechenden Aufwand, um die Widerstandszelle zu unterwandern und deren Verbindungen aufzuklären. Dies führte zu teilweise grotesken Auswüchsen: In einigen "Zellen" gab es mehr Stasi-Agenten als wirkliche Mitglieder. Der Sachstandsbericht der Hauptabteilung XXII gibt einen guten Überblick über die Methoden des MfS und die Situation im Frühjahr/Sommer 1980.
Als im Spätsommer 1989 Oppositionelle eine neue Sozialdemokratische Partei in der DDR gründen wollten, war die Stasi von Anfang an mit im Boot. Sie veranlasste erste juristische Einschätzungen, mit welchen Argumenten eine solche Parteigründung verboten werden könnte.